Jagdhundewesen

Der zur Jagd brauchbare Hund muss aufgrund seines Wesens, sowie seiner Sinnesleistungen und seiner körperlichen Verfassung die ihm im Jagdbetrieb gestellten Aufgabe erfüllen.

Die Fähigkeit zur sozialen Einordnung, Ruhe, Arbeitsfreude und Führigkeit, sowie Härte beim jagdlichen Einsatz sollen sein Wesen kennzeichnen und Voraussetzung für den Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit sein.

Weitere Informationen über Jagdhunde, zu Rechtsvorschriften, Jagdhundeprüfungen und die Jagdhundeausbildung finden Sie auf der Internetseite des der Landesjägerschaft Niedersachsen unter
>>> Jagdhundewesen.

Brauchbarkeitsprüfungen 2024

  • Sa 14.09.2024
  • Sa 05.10.2024
  • Sa 19.10.2024 volle BrP
  • Sa 02.11.2024 nur Zusatzfächer nach HZP
  • Sa. 16.11.2024 nur BrP für  Nachsuchenhunde

Die volle BrP wird ausschließlich mit lebender Ente geprüft. Außerdem muss der Hundeführer im Besitz eines gültigen Jagdscheins sein. Die Prüfungen sind jeweils auf 5 Hunde begrenzt.

Bei Nennung für die Zusatzfächer muss das Datum der HZP angegeben werden und am Tage der Prüfung das Original Zeugnis der bestandenen HZP vorgelegt werden.

Nennschluß ist jeweils 14 Tage vor dem Prüfungstermin. An diesem Termin müssen sowohl die vollständig und korrekt ausgefüllte Nennung als auch die Zahlung vorliegen. Ausnahmen und Nennungen per WhatsApp sind nicht möglich. Die Nennungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bzw. erst nach Überweisung des Nenngeldes berücksichtigt.

Nenngeld ist Reugeld und wird bei Absagen nach Nennschluß nicht erstattet.

Das Nenngeld beträgt:120,00 €vollständige BrP
 80,00 €Zusatzfächer nach bestandener HZP
 100,00 €Nachsuchenhunde (1000m Schweiß etc.)
 80,00 €Stöberprüfung 
Nennungen an:  Jutta L.RittmeyerBrambusch 11
29313 Hambühren
 
Nenngeld an:  Jutta L.RittmeyerIBAN: DE45269513111911012670
  BIC: NOLADE21GFW

Nennformulare können bei mir angefordert oder über www.ljn.de (Download, Hundewesen) heruntergeladen werden.

Bitte gut leserlich (am PC) mit Adresse, Tel.Nr. und ggf. E-Mail-Adresse ausfüllen!
Bei der Angabe der Chipnr. reichen die letzten 4 Ziffern!

Die Anforderungen für die BrP können auf der Homepage der LJN (www.ljn.de) unter

Download PDF 324.62 KB Brauchbarkeitsrichtlinie Niedersachsen

nachgelesen bzw. heruntergeladen werden.

Ergänzend dazu weise ich darauf hin, dass mit Inkrafttreten des neuen Niedersächsischen Hundegesetzes vom 01.07.2011 nur Hunde zur Prüfung zugelassen werden dürfen, die zweifelsfrei durch einen Chip identifizierbar sind, der am Tag der Prüfung ebenso kontrolliert wird wie der Jagdschein des Führers und der Impfpass des Hundes.

Des Weiteren werden nur Hunde zugelassen, die eindeutig dem bestimmten Phänotyp einer vom JGHV anerkannten Rasse entsprechen. Im Zweifelsfall ist eine Bestätigung des entsprechenden Zuchtvereins vorzulegen.

Aus gegebenem Anlass weise ich darauf hin, dass sich jeder HF frühzeitig und selbständig um einen Prüfungstermin kümmern sollte. Das ist nicht Aufgabe der Ausbilder.

Schleppwild, Flinte und Patronen, sind mitzubringen, die lebenden Enten werden gestellt. Die Schweißfährten werden mit Rotwildschweiß getropft.

Alle Hunde laufen auf Risiko des Eigentümers. Eine besondere Versicherung für den Prüfungstag wird nicht abgeschlossen.

Es ist für alle Beteiligten erfreulich, wenn auf den Prüfungen gut vorbereitete Hunde vorgestellt werden.

Für weitere Nachfragen stehe ich selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Ihre/Eure Hundeobfrau Jutta L.Rittmeyer

Gruppen-Jagdhunde-Unfallversicherung

Mit Beginn des Jagdjahres 2018/2019 sind Unfälle von brauchbaren Jagdhunden aller Mitglieder der Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) auf Drück? und Treibjagden durch den neuen Rahmenvertrag zwischen LJN u. VGH versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf nach landesrechtlichen Bestimmungen jagdlich brauchbare Jagdhunde bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Der Versicherungsschutz umfasst ausschließlich Unfallereignisse in Niedersachsen sowie in angrenzenden Bundesländern. Leistungen aus der Versicherung gibt es bei Tod, Nottötung und Verletzung des Hundes infolge eines Unfalles während einer Gesellschaftsjagd, z.B. wenn der Hund angefahren oder von einer Sau geschlagen wird. Die Leistungen sind gedeckelt: Die vereinbarte Versicherungssumme beträgt 4.000 EUR (Tod 2.000 EUR) für jeden geprüften Hund und Schadensfall. Für jeden Schadensfall gilt eine Selbstbeteiligung von 150 EUR. Für Jagdhunde während der Ausbildung halbiert sich die Versicherungssumme. Der Versicherungsschutz erlischt bei in jagdlicher Abrichtung befindlichen Jagdhunden spätestens zum Ende des dritten Lebensjahres. Kein Versicherungsschutz besteht für kommerziell eingesetzte Hundemeuten. Die Förderung des Vorhabens erfolgt aus Jagdabgabemitteln des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML).

Hinweis zur Schadensabwicklung: Sollte im Rahmen einer Gesellschaftsjagd ein Jagdhund verletzt oder getötet werden, ist dieser Schaden den VGH Versicherungen per Schadenanzeige zu melden (per Fax oder als E?Mail). Das entsprechende Schadenformular finden Sie unter Formulare zum downloaden auf der Homepage der LJN. Diese Schadenanzeige ist dann ausgefüllt an die dort angegebene Telefaxnummer bzw. E?Mail?Adresse zu senden.

Die VGH Versicherungen bieten neben diesem Rahmenvertrag den niedersächsischen Jägern noch zwei weitere Versicherungsvarianten für den treuen Begleiter an. Als Ergänzung zur seiner Jagd?Haftpflichtversicherung und Absicherung des eigenen Hundes bzw. als Revierinhaber zur Absicherung von eingesetzten Gästehunden. Die Leistungsarten entsprechen dem Rahmenabkommen, wobei der Versicherungsschutz des Einzelvertrages nicht auf „Brauchbarkeit“ und „Gesellschaftsjagd“ abstellt, d.h. die Leistungen erfolgen bei Tod, Nottötung und Verletzung des Jagdhundes (Phänotyp einer vom Jagdgebrauchshundverband (JGHV) anerkannten Jagdhunderasse) infolge eines Unfalles während des Jagdbetriebes. Innerhalb des Einzelvertrages werden die neuen Versicherungssummen, die reduzierte Selbstbeteiligung und die hochgesetzte Altersgrenze erst mit dem Jagdjahr 2019 angeboten.

>>> Schadensanzeige herunterladen (Link auf Internetseite LJN) oder
>>> im Downloadbereich der Jägerschaft herunterladen