Berichte & Nachrichten
Verfassungsschutzanfrage zur Beantragung eines Jagdscheins
Bei der Verfassungsschutzbehörde kommt es vermehrt zu "Auskunftsersuchen" von Privatpersonen, die einen Jagdschein beantragt haben und sich in der Pflicht sehen, selbst beim Verfassungsschutz anzufragen.
Dies produziert erheblichen und unnötigen Verwaltungsaufwand, da die Anfrage des Antragstellers die Anfrage der Jagdbehörde nicht ersetzt.
Die oberste Jagdbehörde hat uns daher gebeten, die Mitglieder der Jägerschaft darauf hinzuweisen, dass eine eigenständige Anfrage beim Verfassungsschutz unterbleiben soll, da diese Regelabfrage nur durch die Jagdbehörde durchgeführt werden kann.
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